Beitragsordnung

des Tourismusverband Kühlungsborns e.V. vom 28. Mai 2019

§ 1 Beitragssätze

    Jahresbeitrag
Hotels und Pensionen bis 30 WE 120 €
  31 bis 60 WE 240 €
  61 und mehr WE 360 €
Restaurants/Gaststätten bis 50 Plätze 120 €
  51 bis 100 Plätze 180 €
  101 bis 150 Plätze 240 €
  151 und mehr Plätze 360 €
Einzelhandel bis 3 Filialen 120 €
  4 und mehr Filialen 180 €
Handwerksbetriebe   90 €
Kultureinrichtungen   100 €
Zimmervermittlungen bis 100 WE 240 €
  ab 101 WE 360 €
Werbe-, PR-, Marketingagenturen   240 €
Reisebüros, sonst. Dienstleister   240 €
Vereine/Verbände   90 €
Einzelmitglieder   60 €

 

§ 2 Aufnahmegebühr

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100 € für Gewerbetreibende /Unternehmen (§1.1 bis 7) und  30 € für Vereine/Verbände und Einzelmitglieder (§1.8 und 9) erhoben.

§ 3 Einzugsermächtigung

Die Beiträge werden jeweils zum Jahresanfang durch Einzugsermächtigung erhoben.
Beiträge im Aufnahmejahr werden nach Monaten anteilig berechnet